Ab Prüfungsjahr 2027 verlangt die RV digitale Daten nach euBP
und aus systemgeprüften Programmen (§ 28p Abs. 6a SGB IV).
Da alle Lohnabrechnungen von der RV geprüft werden müssen, kann
keine Lohnabrechnung mehr ohne systemgeprüftes Programm erstellt
werden. Das ist offensichtlich ein unnötiger Eingriff in die Gewerbe-
freiheit und Missbrauch der EDV.
Was tun? "Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird", sagt man.
Vermutlich werden die Prüfer anfänglich murren und später zwingen.
Dann kommt ein Fall ans Sozialgericht. Es könnte sein, dass man selbst dort
einsieht, dass nicht jede Minilohnabrechnung sytemgegeprüft sein muss.
DATEV und andere rechneten auch ohne Aufpasser richtig. Sozialminister, die
mit Vorschriften ihre Klientel minimal entlasten und die Quellen des Wohlstands
maximal belasten, kann sich kein Staat auf Dauer leisten.
01.01.2019
Programm 2019
Der Zusatzbeitrag zur KK wird wieder parit tisch. Ab 01.07.2019 steigt der Gleitzonenh chstbetrag
auf 1300 .
Der Rentenversicherungsanspruch in der Gleitzone bemisst sich nach dem tats chlichen Gehalt.
01.01.2015
Programm 2015
Ab dem 1.01.2015 ist der Zusatzbeitrag des AN zur Krankenkasse verschieden
je nach Krankenkasse.
Das Programm verwendet ab diesem Zeitpunkt die Originalbeitragsdateien der
GKV. Sie sind abgelegt unter:
C:\microlobu\mandant\KKSaetze_ges.xml
C:\microlobu\mandant\KKSaetze_upd.xml
Die Datei KKSaetze.xml wird weiter ben tigt f r die Jahre bis 2014 Der Zusatzbeitrag
geht in die Berechnung der LSt ein, so dass je
nach KK die Lohnsteuer verschieden sein kann.
01.01.2010
Programm 2010:
F r die Lohnsteuerbescheinigung kann die MMS GmbH ( www.mmsgmbh.de ) als bermittler beauftragt
werden. Wenn der Auftrag 2009 erfolgt ist,
gilt er weiter (Gesch ftspapier mit Steuernummer per Post, Text: "Ich
/ Wir beauftragen sie bis auf Widerruf, die LStB
zu bermitteln").
Bei Mandantenlohnbuchhaltung: Berateradresse = Datenlieferant; das FA
fragt ggf. bei dieser Adresse nach (rechtlich gibt es keine Bedenken,
der Lieferer "liefert" die Daten (Bote) aber er
"erstellt" sie nicht (keine bernahme der Verantwortung).
Pauschalversteuerung
von Sachzuwendungen mit 30% LSt, 37 b EStG
2007
Sachzuwendungen bis zu 10.000 an AN und
"Gesch ftsfreunde" k nnen ber die Geschenk- (44 EUR) und Nichtaufgriffsregelung (35 EUR f r Kleinigkeiten) ab
2007 mit 30% pauschal versteuert werden. Sie sind
sozialversicherungsfrei.