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Pflegeversicherung Neuregeleung 1.7.2023:
Das Feld 'Elterneigenschaft' wird inaktiv
kein Kind
0,60 % Aufschlag
1 Kind
kein Aufschlag, Alter beliebig, Elterneigenschaft
2-5 Kinder
0.25 % Abzug je Kind unter 25 Jahre
vgl. Stammdaten, neues Feld 'Kinder'
Auch die Lohnsteuerberechnung ändert sich geringfügig.
Nachweis: bis 1.07.2025 schriftl. Erklärung AN o.ä.
Details ggf. Googeln mit 'Pflegeversicherung 2023' oder 'TK.DE'.
Update seit 5.7.2023